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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der YJAR GmbH, Elsterweg 2, 97437 Haßfurt („Ticket+“) · Stand: Juli 2026

Teil A – Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Ticketing-Plattform Ticket+ durch Ticketkäufer („Käufer“, Teil B) und Veranstalter („Veranstalter“, Teil C).

(2) Ticket+ verkauft Eintrittskarten als Vermittler im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen Käufer und Veranstalter zustande; Ticket+ schuldet die technische Abwicklung von Verkauf, Zahlung, Ticketausstellung und Einlass-Validierung.

Teil B – Bedingungen für Ticketkäufer

§ 2 Bestellung und Zahlung

(1) Die Reservierung von Tickets ist 10 Minuten gültig; der Kaufvertrag kommt mit erfolgreicher Zahlungsbestätigung zustande. (2) Zahlung per Kreditkarte (Stripe) oder PayPal. (3) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der vom Veranstalter ausgewiesenen Umsatzsteuer. (4) Der Käufer erhält nach Zahlung einen Beleg der YJAR GmbH mit dem Zusatz „Vermittelt im Namen und für Rechnung des Veranstalters“.

§ 3 Ticketzustellung und Einlass

(1) Tickets werden digital (QR-Code, Wallet-Ansicht, Print@Home) bereitgestellt. (2) Jeder Ticketcode berechtigt zum einmaligen Einlass; bei Mehrtages-Events zu einem Einlass pro Kalendertag. Bei aktiviertem Check-out ist Wiedereinlass nach Auscheckung möglich. (3) Der Käufer hat den Code vor unbefugtem Zugriff zu schützen; entwertet wird der zuerst gescannte Code.

§ 4 Kein Widerrufsrecht; Kulanz-Selbststorno

(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Veranstaltungstickets nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). (2) Sofern der Veranstalter dies freigibt, kann der Käufer Tickets bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn im Self-Service stornieren; dabei wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2,50 € je Ticket einbehalten. Die Erstattung (Ticketpreis abzüglich Gebühr) erfolgt auf das ursprüngliche Zahlungsmittel; bei Direktzahlung löst sie der Veranstalter über seinen Zahlungsdienstleister aus, bei Treuhand-Abwicklung erstattet Ticket+ automatisch. Der freigewordene Platz geht sofort zurück in den regulären Verkauf.

§ 5 Absage, Verlegung, Erstattung

(1) Bei vollständiger Absage einer Veranstaltung erhält der Käufer 100 % des gezahlten Preises auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück. Bei Direktzahlung löst der Veranstalter die Erstattung über seinen Zahlungsdienstleister aus; bei Treuhand-Abwicklung erstattet Ticket+ automatisch. Bereits zuvor erstattete Beträge (z. B. Einzelticket-Storno) werden dabei berücksichtigt. (2) Bei Verlegung behalten Tickets für den Ersatztermin ihre Gültigkeit; weitere Ansprüche richten sich gegen den Veranstalter. (3) Programm- und Besetzungsänderungen berühren die Ticketgültigkeit nicht.

Teil C – Bedingungen für Veranstalter

§ 6 Leistungen und Gebühren

(1) Ticket+ stellt eine Self-Service-Plattform für Eventanlage, Ticketverkauf, POS-Abendkasse, Einlasskontrolle und Abrechnung bereit. (2) Es gilt eine Grundgebühr von 1 % + 0,50 € je Ticket, die auf JEDEN Ticketverkauf anfällt – unabhängig von Kanal (online, POS), Preis (regulär, ermäßigt) oder Freikarte. Sie deckt sämtliche Standardfunktionen ab (Eventanlage, Shop, Auswertungen, Zugang, Nutzung). (3) Zusatzmodule (z. B. Saalplan, Einlass-App, dynamische Preise) erhöhen die Gebühr um einen festen, in /preise ausgewiesenen Aufschlag; die Auswahl erfolgt je Veranstaltung und ist nach dem ersten Ticketverkauf nur noch erweiterbar, nicht mehr reduzierbar. (4) Geprüfte, von der YJAR GmbH freigegebene gemeinnützige Organisationen erhalten 0,5 % Rabatt auf die Grundgebühr. (5) Freikarten (POS/Gästeliste) sind auf 5 % der Eventkapazität begrenzt; je Freikarte fällt die Grundgebühr von 0,50 € an. (6) Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. (7) Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und per B2B-Rechnung (Lexware Office) abgerechnet.

§ 7 Geldfluss und Auszahlungen

(1) Ticket+ bietet zwei Geldflussmodelle an. Standard ist die Direktzahlung; die Treuhand-Abwicklung steht nur nach gesonderter Freigabe durch Ticket+ zur Verfügung. (2) Direktzahlung (Standard): Der Veranstalter verbindet sein eigenes, selbst geprüftes Stripe- oder PayPal-Konto. Ticketerlöse fließen unmittelbar und in voller Höhe auf dieses Konto; Ticket+ vereinnahmt zu keinem Zeitpunkt Käufergeld. Auszahlungen, Rücklastschriften und Erstattungen steuert der Veranstalter selbst über seinen Zahlungsanbieter. Für die Plattformgebühr stellt Ticket+ dem Veranstalter separat eine Rechnung pro Event (fällig binnen 7 Tagen, s. § 6). (3) Treuhand (50/50-Prinzip): nur nach gesonderter Freigabe durch Ticket+. Ticketerlöse werden treuhänderisch vereinnahmt; die Plattformgebühr wird bei jedem Verkauf einbehalten (durchlaufende Posten). Vor dem Event kann der Veranstalter eine Vorab-Auszahlung von bis zu 50 % des Online-Bruttoumsatzes anfragen; ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht. Offene Forderungen blockieren die Anfrage. Eine Rolling Reserve von 5 % des Online-Umsatzes wird bis zum Event-Abschluss einbehalten. Die Rest-Auszahlung erfolgt automatisch am dritten Werktag nach Event-Ende, nach Verrechnung aller Gebühren, Erstattungen, POS-Gebühren und Rücklastschriften. 48 Stunden nach Event-Ende erhält der Veranstalter einen automatischen Abschluss-Report.

§ 8 Rücklastschriften und Event-Absage

(1) Bei Rücklastschriften (Chargebacks) wird das betroffene Ticket automatisch gesperrt; Ticketbetrag zuzüglich Strafgebühr von ca. 15,00 € werden dem Veranstalterkonto belastet. (2) Sagt der Veranstalter ein Event komplett ab, löst er über das System die 100-%-Erstattung an alle Käufer aus (bei Direktzahlung über sein eigenes Zahlungskonto, bei Treuhand-Abwicklung automatisch durch Ticket+). Ihn trifft dabei nur die Grundgebühr (1,0 % + 0,50 €/Ticket) – etwaige Modul-Aufschläge werden ihm als Kulanzrabatt auf der Abschlussrechnung erlassen.

§ 9 Zahlungsverzug und Mahnwesen

Schlägt ein Gebühreneinzug fehl, gilt: Tag 1 Rechnungsstellung; Tag 8 erste Mahnung zuzüglich 5,00 € Mahngebühr; Tag 15 zweite Mahnung und Sperrung des Ticketverkaufs für alle aktiven Events; Tag 22 Sperrung des Kontos und Übergabe an ein Inkassounternehmen. Sperren werden nach vollständigem Ausgleich automatisch aufgehoben.

§ 10 Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter gewährleistet die Richtigkeit seiner Angaben (insbesondere des gewählten Umsatzsteuersatzes 0/7/19 % für seine Tickets), die Erfüllung veranstaltungsrechtlicher Pflichten (Genehmigungen, Jugendschutz, Sicherheit) und hält die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten. (2) Der Veranstalter ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Käuferdaten seiner Events; der Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) ist Bestandteil dieser AGB und kann hier als Dokument heruntergeladen werden. (3) Barumsätze der Abendkasse vereinnahmt der Veranstalter selbst und ist für deren steuerliche Behandlung verantwortlich; Ticket+ stellt Digitalbelege bereit. Eine TSE-Signatur nach KassenSichV erfolgt, sofern der Veranstalter eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung hinterlegt hat; andernfalls wird der Beleg ausdrücklich als ohne zertifizierte TSE ausgestellt gekennzeichnet. Die Verantwortung für die Erfüllung der Kassenführungspflichten (§ 146a AO) liegt beim Veranstalter.

§ 11 Ticket-Branding und Backlink bei Einbindung

(1) Auf allen ausgestellten Tickets sind Kopf- und Fußbereich mit dem Ticket+-Logo und dem Hinweis auf die Plattform fest belegt und nicht entfernbar. Erweiterte Branding-Optionen (eigenes Corporate Design, Sponsorenlogos, Wallet-Web-App) stehen mit dem gebuchten Modul „Individuelle Tickets & Marken-Branding“ zur Verfügung. (2) Bindet der Veranstalter sein Event auf einer eigenen Website ein oder verlinkt darauf – gleich ob per Widget/iframe (Abschnitt „Verkaufen – überall“ im Portal), per Link-Button oder auf andere Weise –, ist der dabei bereitgestellte Hinweis „Ticketing von Ticket+ · YJAR GmbH“ samt Verlinkung auf ticket-plus.net und yjar.de stets mit einzubinden und darf nicht entfernt, verborgen oder als „nofollow“/„sponsored“ markiert werden. Die von Ticket+ bereitgestellten Einbindungscodes enthalten diesen Hinweis automatisch.

§ 12 Laufzeit, Kündigung, Haftung

(1) Der Plattformvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen kündbar; laufende Events werden ordnungsgemäß abgewickelt. (2) Ticket+ haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. (3) Für die Durchführung der Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter.

Teil D – Schlussbestimmungen

§ 13 Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gegenüber Kaufleuten ist Gerichtsstand Bamberg. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.